Dr. Marcus Müller | Sachverständiger für Handschriftenuntersuchungen | von der IHK für die Pfalz öffentlich bestellt und vereidigt

Ihr Experte für Forensische Schriftuntersuchung

Erstellung von Gutachten zur Frage der Echtheit von Unterschriften, Testamenten oder des Urhebers von Anonymschriften.

Unabhängig, wissenschaftlich fundiert und qualifiziert. Profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung in zivilrechtlichen, strafrechtlichen und privaten Angelegenheiten.

Dr. Marcus Müller

Mein akademischer Hintergrund umfasst ein abgeschlossenes Studium der Soziologie und Psychologie inklusive einer dreisemestrigen Weiterbildung zum Schriftsachverständigen an der Universität Mannheim und eine Promotion (Dr. rer. pol.) am Max-Weber-Institut an der Universität Heidelberg.

Neben meiner Gutachtertätigkeit bin ich Mitglied der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GfS e.V.) und des Instituts für Schrift- und Urkundenuntersuchung (ISU e.V.).

Dienstleistungen

Meine Dienstleitungen umfassen Gerichtsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnismitteilungen und Gutachtenanalysen

Gerichtsgutachten

Erstellung von Gerichtsgutachten inklusiver einer ausführlichen Dokumentation der Befunde

gutachtliche Stellungnahmen

Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen inklusive der Dokumentation der zentralen Befunde

Ergebnismitteilungen

Ergebnismitteilungen in Form eines Kurzberichts mit Minimaldokumentation

Plausibilitätsprüfungen

Plausibilitätsprüfungen von Gutachten anderer Sachverständiger im Hinblick auf ihre Schlüssigkeit und die Einhaltung fachlicher Standards.

Forensische Schriftuntersuchung

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Gegenstand der forensischen Schriftuntersuchung

Die klassische Definition aus dem Lehrbuch lautet: „Die forensische Schriftuntersuchung beschäftigt sich mit der Analyse von handschriftlichen Erzeugnissen aller Art zur Prüfung ihrer Echtheit, zur Identifizierung des Schrifturhebers sowie zur Ermittlung ihrer sonstigen Entstehungsbedingungen.“

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Aber wie „funktioniert“ die Schriftvergleichung vereinfacht ausgedrückt?

Um Hinweise zu erhalten, ob die fragliche Schrift und/oder das Dokument manipuliert wurde, erfolgen zunächst physikalisch-technischen Urkundenprüfungen (zerstörungsfrei) an dem Dokument unter Verwendung von Spezialgeräten (z.B. Stereomikroskop, „Video-Spectral-Comparator“, Oberflächenprüfgerät etc.) gemäß den Richtlinien der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung.

Anschließend wird die fragliche Schrift merkmalsvergleichenden Analysen nach dem grafischen Grundkomponentenmodell von Prof. Dr. Lothar Michel unterzogen. Es wird geprüft, ob sich die schreiberspezifischen Merkmale der fraglichen Schrift in den zur Verfügung stehenden Schriftproben nachweisen lassen oder nicht. Dieser Ansatz nach Michel hat sich als universell einsetzbar für die vielfältigen Fragestellungen forensischer Schriftuntersuchungen erwiesen und als wissenschaftlicher Standard etabliert. Dabei liefert die systematische Erfassung grafischer Merkmale dem Sachverständigen Informationen, die dem Laien nicht oder nur teilweise zugänglich sind.

Die erhobenen Befunde aus den physikalisch-technischen und schriftvergleichenden Untersuchungen werden abschließend unter den jeweiligen Entstehungshypothesen (z.B. „echt versus gefälscht“) einer Diskussion unterzogen, ob sich die nachweisbaren Übereinstimmungen und Abweichungen in ihrer Gesamtkonfiguration z.B. schlüssiger unter der Echtheitshypothese oder unter der Fälschungshypothese erklären lassen. Die abschließende Schlussfolgerung wird in Form einer Wahrscheinlichkeitsaussage formuliert, die von einem „non liquet“ bis „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ reichen kann.

Kosten

Die Vergütung erfolgt für Auftraggeber der Justiz seit der Novellierung des JVEG zum 01.01.2021 nach den Stundensätzen für das Sachgebiet 17 „Handschriften- und Dokumentenuntersuchungen“.
Für Privatpersonen oder Firmen erstelle ich unverbindliche Kostenvoranschläge in Form von Pauschalen und verlange nach Annahme des Angebots bzw. nach Auftragserteilung Vorauskasse.

Voraussetzungen für die Begutachtung:

Die Reichweite und Aussagekraft der Schlussfolgerung ist zum einen abhängig davon, ob das fragliche Dokument im Original vorliegt, wie grafisch ergiebig die zu begutachtende Schreibleistung ist und zum anderen von der Güte des Vergleichsmaterials. Ebenfalls von Relevanz sind die Informationen über die behaupteten, vermuteten oder tatsächlichen Entstehungsbedingungen.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wie das Vergleichsmaterial in Ihrem konkreten Fall beschaffen sein sollte. Hinweise, wo Sie Vergleichsschriften finden können, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Blatt „Fundstellen für unbefangen entstandene Schriftproben“.

Liegt die fragliche Schreibleistung nicht mehr im Original vor oder steht nur wenig Vergleichsmaterial zur Verfügung, kann eine Begutachtung – je nachdem, wie der Einzelfall gelagert ist – dennoch hilfreich sein. Gerne berate ich Sie, ob dies auch in Ihrem konkreten Fall zutrifft.